Die private Krankenversicherung (PKV) ist nicht für jeden zugänglich. Um dich privat versichern zu können, musst du zu einer berechtigten Personengruppe gehören. Das bedeutet, dass du aufgrund deines Einkommens oder deiner Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit bist. Die Befreiung von der Versicherungspflicht bedeutet nicht, dass du keine Krankenversicherung abschließen musst. Du kannst jedoch zwischen der gesetzlichen und der privaten Absicherung wählen.
Folgende Personen können eine private Krankenversicherung abschließen:
Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Beamte und Beamtenanwärter
Selbstständige und Freiberufler
Studenten zu Beginn ihres Studiums
Kinder von Privatversicherten