Alles zur privaten Krankenversicherung
In Deutschland ist die Krankenversicherung obligatorisch. Es gibt zwei Systeme: die gesetzliche (GKV), die über 70 Mio. Versicherte zählt, sowie die private (PKV), die etwa neun Millionen Versicherte hat.
PKV und GKV im Vergleich
GKV
  • Leistungen gesetzlich festgelegt & für alle Versicherungsnehmer gleich
  • Leistungen können jederzeit durch. Gesetzgeber gekürzt werden
  • Grundsätzlich für jeden offen,
  • Beitrag abhängig vom Einkommen
  • Keine Gesundheitsprüfung notwendig, daher keine Ablehnung oder Risikozuschläge
  • Beitragsfreie Mitversicherung von angehörigen über Familienversicherung
  • Wechsel nach 12 Monaten Versicherungsdauer ohne Nachteile möglich
PKV
  • Leistungen individuell und abhängig vom gewählten Tarif
  • Einmal vereinbarte Leistungen sind garantiert
  • Nur für bestimmte Personengruppen geöffnet
  • Beitrag unabhägig vom Einkommmen, dafür abhängig von Umfang, Alter und Gesundheitszustand
  • Gesundheitsprüfung notwendig, daher Risikozuschläge oder Ablehnung möglich
  • Eigener Vertrag und Beitrag, keine beitragsfreie Mitversicherung in Familienversicherung möglich
  • Wechsel nach Mindestvertragslaufzeit möglich; teilweise Verlust von Altersrückstellungen

Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Die private Krankenversicherung (PKV) ist nicht für jeden zugänglich. Um dich privat versichern zu können, musst du zu einer berechtigten Personengruppe gehören. Das bedeutet, dass du aufgrund deines Einkommens oder deiner Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit bist. Die Befreiung von der Versicherungspflicht bedeutet nicht, dass du keine Krankenversicherung abschließen musst. Du kannst jedoch zwischen der gesetzlichen und der privaten Absicherung wählen.

Folgende Personen können eine private Krankenversicherung abschließen:
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Studenten zu Beginn ihres Studiums
  • Kinder von Privatversicherten
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2025 bei 73.800 Euro im Jahr.
Du kannst nur eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen, wenn du mehr als den festgelegten Betrag verdienst. Verdienst du weniger, bleibst du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Du hast aber die Möglichkeit, deinen Versicherungsschutz mit einer Krankenzusatzversicherung zu erweitern.

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